Wir bilden aus.........
Parkettleger.
Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung. Die dreijährige Ausbildung erfolgt im wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
I Ausbildungsinhalt - 3jährige Berufsausbildung
Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden beispielsweise: welche Werk- und Hilfsstoffe gebräuchlich sind, welche Werkzeuge und Maschinen zur Bearbeitung der Werkstoffe verwendet werden, welche Maßnahmen und Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung ergriffen werden können, wie man den Parkettboden für die Oberflächenbehandlung vorbereitet, wie die Werkzeuge und Maschinen gepflegt und instand gehalten werden,
Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr: wie man Krankheiten und Fehler an Parketthölzern erkennt, sie beseitigt oder vermeidet, welche Holztrocknungsverfahren und Holzschutzmittel es gibt, wie die verschiedenen Unterbodenarten beschaffen sind, wie man Parkett auswählt, zurichtet und verlegt sowie die Parkettoberfläche mit Schleifmaschine und Ziehklinge bearbeitet, wie die verwendeten Maschinen gerichtet und eingestellt werden.
Zwischenprüfung im 3. Ausbildungsjahr: wie man Meßgeräte zur Prüfung von Holzwerkstoffen und Estrichen bedient, welche Prinzipien berücksichtigt werden, um eine optimale Raumgestaltung zu erreichen, welche Oberflächenbehandlungsmittel eingesetzt werden, wie man Meß- und Hilfswerkzeuge aus Holz, etwa Richtscheite und Anschlagwinkel, herstellt, wie Konstruktionen aus Dämmplatten oder Schüttungen und wie Schwingbodenkonstruktionen hergestellt werden.
Gesellenprüfung bzw. Abschlußprüfung Berufsausübung (ausgewählte Merkmale), Tätigkeiten.
Nach abgeschlossener Berufsausbildung ergeben sich beispielsweise Ausübungsmöglichkeiten im Bereich der Parkettverlegung, in der Rekonstruktion bei Fachbetrieben des Parkettlegerhandwerks, Holzpflastereien, Restaurierungswerkstätten oder im Fachhandel für Parkettholz und Fertigparkett.
II Tätigkeiten
Information und Beratung der Kunden Vorbereitende Arbeiten wie Errechnen des Materialbedarfs, Entwerfen der Verlegemuster Vorbereiten des Untergrunds (z. B. Glätten und Ausgleichen des Estrichs) Fertigen von Parketteinzelteilen, Unterkonstruktionen und Schwingbodenkonstruktionen Verlegen des Parketts (Mosaik-, Tafelparkett u.a.) Behandeln der Oberfläche (Abschleifen, Versiegeln, Wachsen) Reparieren und Restaurieren von Parkettböden Verlegen anderer Böden (Teppichböden, PVC-Böden u.a.)
Arbeitsmittel/Werkzeug Material Arbeitsunterlagen (z. B. Baupläne, Musterkollektionen, Fachzeitschriften) Holz, Dämm- und Sperrstoffe Klebstoffe, Versiegelungsmaterialien Werkzeuge wie Sägen, Hobel, Hämmer, Beitel, Bohrer, Zangen, Schraubendreher, Feilen, Spachtel Thermometer, Hygrometer, Feuchtemeßgeräte Maschinen (z. B. Säge-, Schrauben-, Hobel-, Fräs-, Schleifmaschinen) Gliedermaßstab, Wasserwaage, Winkelmesser
Umgang mit Hilfskräften, Kollegen, Vorarbeitern, Meistern, Betriebsinhabern Innenarchitekten, Architekten, Auftraggebern, Kunden
Arbeitsort/Arbeitsumgebung Innenräume z. B. von Wohn- und Bürogebäuden, Museen, Turn- und Festhallen Neubaustellen Handwerksbetriebe Berufliche Weiterbildung Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z. B. über Bodenbelagstechniken, Holzbearbeitungsmaschinen, Brandschutz-Vorschriften und Baustoffe, Vertragsrechtliche Grundlagen beim Fußbodenbau und Innenausbau, Arbeitssicherheit, Umweltschutz Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Parkettlegermeister/in Techniker/in der Fachrichtung Holztechnik
Quelle: Arbeitsamt
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